[847] Bemänteln, verb. reg. act. 1) Eigentlich, mit einem Mantel bedecken. Ehedem pflegte man an einigen Orten die vor der Ehe erzeugten Kinder bey der priesterlichen Copulation unter den Mantel entweder des Vaters oder der Mutter zu setzen, und sie dadurch zu legitimieren. S. du Fresne v. Pallium und C. U. Grupen de uxore theotisca S. 256. Und dieß hieß Pallio cooperire und im Deutschen bemänteln und Bemäntelung. 2) Figürlich, eine böse Sache mit einer bessern zu decken, ihr einen guten Schein zu geben suchen. Seinen Geitz mit der Sparsamkeit, seine Lügen mit der Nothwendigkeit, seine Faulheit mit der Unpäßlichkeit bemänteln. Es läßt sich nicht alles bemänteln. Daher die Bemäntelung.
Anm. Das Ital. ammantare und Dän. bemantle sind in eben derselben figürlichen Bedeutung üblich.