[849] Bemüßigen, verb. reg. act. welches am häufigsten in Oberdeutschland und den Hochdeutschen Kanzelleyen üblich ist, nöthigen, zwingen, doch mit einiger Milderung des unangenehmen Nebenbegriffes. Ich würde es nicht gethan haben, wenn mich nicht dieses dazu bemüßiget hätte. Zu etwas bemüßiget werden. Sich bemüßiget sehen, etwas zu thun. Daher die Bemüßigung.
Anm. Dieses Wort kommt nicht von Muße, otium, her, wie Frisch glaubet, sondern allem Ansehen nach von müssen, von welchem es das Factitivum ist. Über dieß scheinet es so gar alt nicht zu seyn. S. 2. Müßigen.