[852] Benöthigen, verb. reg. 1. * Activum, nöthigen, zwingen. Ich bin dazu benöthiget worden; welcher Gebrauch aber nur im Oberdeutschen Statt findet. 2. Neutrum, nöthig haben; in welcher Bedeutung aber nur das Mittelwort benöthiget als ein Bey- und Nebenwort mit der zweyten Endung der Sache üblich ist. Einer Sache benöthiget seyn. Ich bin Geldes benöthigt. Alles Benöthigte anschaffen.