[849] † Benahmen, verb. reg. act. welches nur in den gemeinen Mundarten üblich ist, mit einem Nahmen versehen, benennen. Ein Kind benahmen. Er ist Caspar benahmt, er heißt Caspar. Daher die Benahmung.
Anm. Im Niedersächsischen lautet dieses Wort benömen. Kinamen kommt in dieser Bedeutung schon bey dem Kero vor. Benahmsen für benahmen ist noch niedriger, obgleich in Oberdeutschland und besonders in der Schweiz das einfache nahmsen für nennen üblich ist. S. auch Beniemen und Benennen.