[851] Benênnen, verb. irreg. act. S. Nennen. 1) Einen Nahmen beylegen. Die Blumen nach den Jahreszeiten benennen. Neue Dinge mit neuen Nahmen benennen. Benannte Zahlen, in der Rechenkunst, welchen gewisse Bedeutungen eines Werthes gegeben worden, als 8 Rthlr. 16 gr. im Gegensatze der unbenannten, 8 16, deren Werth nicht ausgedruckt worden. 2) Nahmentlich ausdrucken, nach allen seinen besondern Umständen bestimmen. Einem Zeit und Ort benennen. Einem ein Buch, ein Haus benennen. Ohne alles stückweise zu benennen. Jemanden zu seinem Erben benennen, ernennen, nahmentlich bestimmen. Daher die Benennung, so wohl die Handlung des Benennens in beyden Bedeutungen, als auch zuweilen der Nahme selbst, im letztern Falle aber nur von leblosen Dingen. Einem eine Benennung geben. Brüche unter einerley Benennung bringen, in der Rechenkunst, ihnen ohne Veränderung ihres Werthes einerley Nenner geben. S. Benahmen und Beniemen.