[853]Bepfählen, verb. reg. act. mit Pfählen versehen, Nieders. bepaalen. Einen Weinberg bepfählen. Den Wein bepfählen, ihn mit Pfählen bestecken. Daher die Bepfählung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 853.