[882] Beringen, verb. reg. act. mit einem Ringe versehen, einen Ring um etwas legen; im gemeinen Leben, besonders in der Landwirthschaft, wo die Säue und Stuten zuweilen beringet werden, die Befruchtung derselben zu verhindern. Ist der Finger beringt, so ist die Jungfer gedingt, ist ein alter Ausspruch, welcher zuweilen noch im gemeinen Leben gehöret wird, weil ehedem nur verlobte und verheirathete Personen Ringe tragen durften.