Besègeln

[910] Besègeln, verb. reg. act. 1) Mit Schiffen befahren. Ein Meer besegeln, oft auf demselben fahren. Ein Land besegeln, oft nach demselben segeln. S. Beschiffen. 2) Mit Segeln versehen. In dieser Bedeutung sagt man von einem Schiffe, daß es gut besegelt sey, wenn es gehörig fortsegelt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 910.
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