[907] Beschützen, verb. reg. act. zum Schutze, d.i. zur Abhaltung aller Beschädigung, dienen. So sagt man an einigen Orten noch, einen Garten, einen Acker beschützen, ihn einzäunen, befriedigen. Noch mehr aber figürlich, wider einen feindlichen Anfall bewahren, vertheidigen. Ein Land, eine Stadt beschützen. Wer sich auf den Herren verlässet, der wird beschützet, Sprichw. 29,25. Daher die Beschützung.
Anm. Es ist nicht erweislich, daß beschützen eine mit einem Angriffe verbundene Vertheidigung, beschirmen aber bloß eine Bedeckung bedeute. In den Fällen, in welchen beyde Zeitwörter heut zu Tage gebraucht werden, ist die letztere ohne die erste nicht einmahl möglich. Auch die Abstammung ist dawider. S. Schutz.