Beschehen

[893] * Beschêhen, verb. irreg. neutr. (S. Geschehen,) welches das Hülfswort seyn erfordert, aber nur im Oberdeutschen üblich ist, für geschehen, widerfahren.


Mir beschah bi minen stunden

Ni so senelihe not,

Markgr. Otto von Brandenb.


Herr ist euch was beschehen? Theuerd. Kap. 46. Dasselb beschach darum u.s.f. ebend. Kap. 20. In der Hochdeutschen Kanzelleysprache ist dieses Wort noch jetzt nicht selten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 893.
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