Bescheren (2)

[897] 2. Beschêren, verb. reg. act. als ein Geschenk zutheilen, obgleich nur noch in einigen wenigen Fällen. Am häufigsten gebraucht man dieses Wort im gemeinen Leben von Gott, und besonders von der Ertheilung zeitlicher Güter. Sprichw. Was Gott beschert, bleibt unverwehrt, was uns Gott zugedacht hat, das kann uns niemand hindern. Ingleichen von demjenigen, was uns ohne unsere Bemühung zu Theile wird. Es ist ihm ein Schatz bescheret worden. Das ist mir nicht beschert gewesen, nicht bestimmt, nicht zugedacht; ein gemeiner Trostspruch träger oder ungeschickter Leute, wenn sie die Erlangung eines Gutes durch eigene Schuld versäumet haben. Endlich ist dieses Wort auch im gemeinen Leben von den Geschenken üblich, die man andern zum Weihnachtsfeste macht. Einem etwas bescheren, oder bescheren lassen. So auch die Bescherung, so wohl von der Handlung, als auch dem Geschenke selbst, besonders in dem letzten Falle. Im gemeinen Scherze wird dieses Wort auch wohl von einem jeden unangenehmen oder verächtlichen Vorfalle gebraucht. Bey meiner Zurückkunft finde ich die Bescherung, Weiße, von einer gestifteten Heirath.

Anm. Dieses Wort gehöret zu schêren, theilen. Es kommt schon bey dem Notker vor, und in dem alten Siegesliede auf den König Ludwig bey dem Schilter bedeutet giskere geben, so wie das Schwed. beskaera und das Angels. sciran, gleichfalls ertheilen bedeuten. S. Schêren.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 897.
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