Beschuldigen

[906] Beschuldigen, verb. reg. act. für schuldig ausgeben, eine böse Handlung beymessen, mit der zweyten Endung der Sache. Einen des Ehebruches, der Gotteslästerung beschuldigen, ihm dieselbe Schuld geben. Beschuldigen sie mich doch nicht so grober Verbrechen. Man muß niemanden auf bloßen Argwohn beschuldigen, ihn keines Verbrechens beschuldigen. Daher die Beschuldigung, so wohl für die Handlung des Beschuldigens, als auch der bösen That, die man jemanden Schuld gibt. Falsche, ungegründete Beschuldigungen.

Anm. Im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutungen sind: 1) Tadeln, für unbrauchbar erklären. So sagt man noch in Niedersachsen, eine Brücke beschuldigen. 2) Vergelten, verdienen.[906] Ich wills beschuldigen, oder beschulden, im Oberdeutschen, wofür man im Hochdeutschen verschulden sagt. Das Zeitwort beschulden, wovon beschuldigen eigentlich das Frequentativum ist, ist in dieser Bedeutung noch in Oberdeutschland üblich, im Hochdeutschen aber veraltet. Das einfache schuldigen, kommt in eben dieser Bedeutung noch in der Deutschen Bibel mehrmahls vor, bedeutet aber mehr, mit Beweisen eines Verbrechens überführen, besonders vor Gerichte; dagegen beschuldigen in den meisten Fällen bloße Muthmaßungen,und oft nur ungegründete Muthmaßungen voraussetzet. S. Schuldigen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 906-907.
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