Besitz, der

[913] Der Besitz, des -es, plur. car. der Zustand, da man eine Sache besitzet, oder allein in seiner Gewalt hat. Der Besitz eines Hauses, eines Landes, eines Gutes. Ein rechtmäßiger, gegründeter, streitiger Besitz. Besitz ergreifen, Besitz von etwas ergreifen. Eine Sache in Besitz nehmen. Im Besitze einer Sache seyn, bleiben. In Besitz bekommen. Einen Gläubiger in den Besitz des verpfändeten Gutes setzen. Einen aus dem Besitze einer Sache setzen. Sich im Besitze eines Rechtes befinden. Mein ganzes Bemühen gehet dahin, mir den Besitz ihres Herzens zu verschaffen, Weiße. Niemand soll ihnen den Besitz dieses Herzens streitig machen. Bey dem Notker Pisezzi und Bisez, im Nieders. Besate.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 913-914.
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