[921] Die Bestallung, plur. die -en, das Substantiv des veralteten Verbi bestallen, so fern solches in engerem Verstande zu einem Amte bestellen bedeutet, welches noch in der Kanzelleysprache der Hochdeutschen so wohl für die Bestellung zu einem Dienste oder Amte, als auch, und zwar am häufigsten, von der damit verbundenen Besoldung üblich ist. Einen in Bestallung nehmen. Er hat jährlich 100 Rthlr. Bestallung geben. Daher der Bestallungsbrief, diejenige Urkunde, worin jemand zu[921] einem Dienste oder Amte bestellet, und ihm darin sein Gehalt versichert wird.