Bestatten

[925] Bestatten, verb. reg. act. mit der gehörigen Statt oder Stätte versehen; ein im Hochdeutschen größten Theils veraltetes Wort, welches nur noch in einigen wenigen Fällen üblich ist. 1) * Eine Tochter bestatten, ausstatten, verheirathen, und mit der nöthigen Aussteuer versehen; in welcher Bedeutung es im Oberdeutschen am üblichsten ist. 2) Eine Leiche zur Erde bestatten, sie feyerlich beerdigen, in der anständigeren Sprech- und Schreibart; wofür im Oberdeutschen auch das Frequentativum bestättigen üblich ist. 3) * In einigen Handelsstädten, Sorge für die Fortschaffung der Waaren und Güter tragen, welches von besonders dazu bestellten Bestätern geschiehet; S. dieses Wort.

So auch die Bestattung in allen obigen Bedeutungen. Die Gegend hatte noch nie so viel Hirten versammelt gesehen, als am Tage seiner Bestattung, Geßn. seines Begräbnisses.

Anm. Schon Kero gebraucht bestaton für collocare, und Notker pistaten für constituere. Sih bestaten heißt im Schwabenspiegel rebus suis prospicere, und in einigen Gegenden, besonders Oberdeutschlandes, kommt dieses Wort auch für bestellen vor; z.B. den Acker bestatten. Opitz gebraucht es für anwenden, anlegen:


Sie sollen blos mit Schlafen

Mit Tanzen und mit Lust bestatten ihre Zeit.


Die R.A. einen zur Erde bestatten ist schon alt. In Strykers altem Gedichte bey dem Schilter heißt es:


Und bestattet si zu der erden.

Nach küngklicher Art ward er bestet,

Theuerd.


In eben demselben kommt auch bestätigen vor:


Als nun der Künig Romrich werdt

Was bestetiget zu der erdt.


Die leich bestaten findet sich im Schwabenspiegel.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 925.
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