[930]Besteifen, verb. reg. act. welches nur im gemeinen Leben für bestärken üblich ist. Jemanden in seiner Boßheit, in seinem Eigensinne, in seinem Vorhaben besteifen. Daher die Besteifung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 930.