[931]Besteuern, verb. reg. act. mit Steuern belegen. Eine Stadt, ein Dorf, einen Unterthan besteuern. Daher die Besteuerung, und das Besteuerungsrecht, das Recht, gewissen Personen Steuern aufzulegen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 931.