[937]Betakeln, verb. reg. act. in der Seefahrt, mit dem gehörigen Takelwerke versehen. Ein Schiff betakeln. Daher die Betakelung, so wohl von der Handlung, als auch von dem zu einer Reise nöthigen Tau- und Takelwerke selbst.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 937.