[942]Betrauern, verb. reg. act. über etwas trauern. Eines Tod betrauern, so wohl mit dem Gemüthe, als auch im Äußern durch Trauerkleidern. Das ganze Land betrauert ihn. Es hat ihn niemand betrauert.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 942.