[962] Bewaffnen, verb. reg. act. mit Waffen versehen, rüsten. 1. Eigentlich. Soldaten bewaffnen, sie mit dem gehörigen Gewehre versehen. Das Landvolk bewaffnen. Mit bewaffneter, oder gewaffneter Hand, eigentlich ein Gewehr in der Hand haltend, und dann auch figürlich, mit bewaffneten Leuten. Mit bewaffneter Hand in ein Land einziehen. 2. Figürlich. 1) Anlaß, Ursache geben, sich zu rüsten, oder zu den Waffen zu greifen, in der edlen Schreibart. Der Vorwand der Religion bewaffnete ganz Deutschland. 2) Mit Gründen versehen, einer Versuchung, einer Vorstellung u.s.f. Widerstand leisten. Bewaffne dein Herz gegen alle diese Schmerzen. 3) Einen Magneten bewaffnen, ihn mit Eisen einfassen; ihn armiren. Daher die Bewaffnung.