Bewandt

[964] Bewandt, adj. et adv. von einer ungewöhnlich gewordenen Bedeutung des folgenden Verbi bewenden, für beschaffen. Die Sache ist so bewandt, so beschaffen. Bey so bewandten Umständen.


Es ist hier so bewandt,

Das nicht beständig sey, als nur der Ubestand,

Opitz.


Anm. Giuuanta kommt für Zustand, schon bey dem Ottfried B. 3, Kap. 16, V. 128 vor, und Hornegk gebraucht giwant seyn, für bewandt seyn.


So ist mein vart wol bewant,


[964] heißt es in Strykers Gedichte bey dem Schilter. S. Wenden und im folgenden Bewenden. Eine besondere Bedeutung ist es, wenn dieses Wort in einigen Gegenden, z.B. der Mark Brandenburg, so viel als Nutzen bringend bedeutet. Es ist nicht bewandt dieses zu thun, es bringt keinen Nutzen, belohnt die Mühe nicht. S. Bewenden die Anm.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 964-965.
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