[967] Beweiben, verb. reg. act. mit einem Weibe versehen, von niedrigen Personen. Er ist beweibt. Am häufigsten als ein Reciprocum, sich beweiben, ein Weib nehmen, im gemeinen Leben.
Anm. Im Oberdeutschen kommt auch das einfache weiben für heirathen vor. Das Nieders. bewiven hat zugleich einen verächtlichen Nebenbegriff, und bedeutet auch, sich an ein Weib hängen. In eben dieser Mundart ist auch sich bemenschen, für sich beweiben üblich. Opitz gebraucht für beweiben das im Hochdeutschen ungewöhnliche verweiben.