[972] Der Bewußt, (nicht so richtig Bewust,) ein Oberdeutsches Substant. indecl. welches nur in einigen wenigen R.A. ohne Artikel üblich ist, das Wissen. Es ist ohne meinen Bewußt geschehen. Mit meinen Willen und Bewußt soll er es nicht erhalten. S. auch Vorbewußt.
Anm. Es stammet von dem ungewöhnlichen Verbo bewissen her, welches irgend wo für wissen üblich gewesen seyn mag. Opitz gebraucht dafür das einfache Wußt:
Sag ich, daß sie auch nicht gelüstet hat zu lügen
Mit Wußt und Willen zwar.
Adelung-1793: Bewußt