[979]Beybiegen, verb. irreg. act. (S. Biegen,) eine Sache an die andere biegen; doch nur in weiterer Bedeutung in den Kanzelleyen, für beyfügen, beyschließen. Der Bericht, welcher dem Schreiben beygebogen ist.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 979.