[981] * Das Beyding, des -es, plur. die -e, in einigen, besonders Niedersächsischen Gegenden, ein außerordentliches Gericht welches außer den gewöhnlichen Tagen gehalten wird, und welches in Schlesien ein beyfälliges Recht heißt. In Preußen führen aber auch die Civil- und Criminal- Gerichte den Nahmen eines Beydinges.