Beyfügen

[982] Beyfügen, verb. reg. act. zu einer andern Sache fügen oder mit derselben verbinden. Zu einer Erzählung noch einen Umstand beyfügen, hinzu fügen, hinzu setzen. Besonders eine Schrift als einen Anhang, eine Beweisschrift u.s.f. zu einer andern fügen. Die dem Berichte beygefügten Rechnungen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 982.
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