[983]Beygèben, verb. irreg. act. (S. Geben,) als einen Gehülfen in einer Sache verordnen; wie zugeben, welches in diesem Falle üblicher ist. Einen einem andern als Nebenvormund beygeben.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 983.