[984] Die Beylage, plur. die -n, was beygeleget wird. 1) Was einer Sache mit beygeleget wird. Die Beylagen einer Schrift, einer Deduction, die zum Beweise oder zur Erläuterung dienen, und auch Anlagen und Beyfugen genannt werden. 2) Was beygeleget, d.i. verwahret wird, besonders so fern es einem andern gehöret; in welcher Bedeutung dieses Wort aber wenig mehr gebraucht wird, weil es von dem Lateinischen Depositum verdränget worden. So wird 2 Maccab. 3, 15, das Geld, welches andere zu treuen Händen in den Tempel gelegt hatten, eine Beylage genannt. Und bin gewiß, daß er mir kann meine Beylage bewahren bis an jenen Tag, 2 Tim. 1, 12, 14. In dem 1523 zu Basel gedruckten neuen Testamente wird dieses Beylage als ein fremdes Wort durch vertrawt, hindergelegt Gut erkläret.