[989] Beysètzen, verb. reg. act. 1) Eine Sache bey oder neben der andern setzen, in welcher Bedeutung dieses Wort aber nur in Niedersachsen üblich ist, weil man im Hochdeutschen bey nicht gern mehr von der Richtung nach einem Gegenstande gebraucht. 2) Eine Leiche beysetzen, sie in die Gruft oder in ihr Erbbegräbniß setzen, von vornehmen Leichen. 3) Die Segel beysetzen, in der Schifffahrt, sie ausspannen. Alle Segel beysetzen. So auch die Beysetzung.