[991]Der Beyständer, des -s, plur. ut nom. sing. S. das vorige. In der Seefahrt wird ein Schiff, welches dem andern zum Beystande zugeordnet wird, dessen Beyständer genannt.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 991.