[994] Das Beyzeichen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Zeichen, welches einem Hauptzeichen beygefüget wird, oder außer einem[994] Hauptzeichen zur Bezeichnung einer Sache dienet. So sind Beyzeichen in einem Wapen diejenigen Merkmahle, wodurch sich verschiedene Linien eines Geschlechtes, oder jüngere Kinder von den ältern, eheliche von den unehelichen, unterscheiden. In der Musik sind es Zeichen, welche nicht unmittelbar hinter dem vorgezeichneten Musikschlüssel stehen, sondern nur dann und wann innerhalb des Systems vor den Noten gesetzet werden. Königs-hoven gebraucht Beyzeichen für Beyspiel, Exempel.