Bezeigen

[997] Bezeigen, verb. reg. act. welches nur in der figürlicher Bedeutung des einfachen Zeitwortes üblich ist, durch die That zu erkennen geben, thätig erweisen. Jemanden seine Gewogenheit bezeigen, ihm Ehre, Wohlthaten bezeigen; in welchen beyden letztern Fällen man doch lieber erweisen sagt. Ingleichen als ein Reciprocum für sich betragen, durch Handlungen eine gewisse Gemüths- oder Denkungsart an den Tag legen. Sich feindselig gegen jemanden bezeigen. Er bezeigt sich im Unglücke sehr standhaft. Sich übel, hart gegen jemanden bezeigen. In welcher Bedeutung auch der Infinitiv häufig als ein Substantiv gebraucht wird. Dein ganzes Bezeigen gefällt mir nicht. Ich kann mich gar nicht mehr in ihr Bezeigen finden, Gell. Ich werde über ihr Bezeigen recht unruhig, ebend.

So auch die Bezeigung, besonders in der ersten Bedeutung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 997.
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