Billigen

[1020] Billigen, verb. reg. act. für billig erkennen, oder erklären, in dem ersten und zweyten Falle, der ersten Bedeutung des Wortes billig. Ich kann dieß Verfahren unmöglich billigen. Sie haben es alle gebilliget. Oft auch in weiterer Bedeutung für bewilligen. Der Vater wollte die Heirath nicht billigen. Daher die Billigung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1020.
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