Bittbrief, der

[1036] Der Bittbrief, des -es, plur. die -e, ein jeder Brief, in welchem man um etwas bittet; in der edlern Schreibart ein Bittschreiben. In den Rechten einiger Gegenden führet diesen Nahmen besonders ein Brief, worin ein fremder Richter gebethen wird, den unter seiner Gerichtsbarkeit stehenden Unterthan vorzuladen; litterae mutui compassus.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1036.
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