[1036] Der Bittbrief, des -es, plur. die -e, ein jeder Brief, in welchem man um etwas bittet; in der edlern Schreibart ein Bittschreiben. In den Rechten einiger Gegenden führet diesen Nahmen besonders ein Brief, worin ein fremder Richter gebethen wird, den unter seiner Gerichtsbarkeit stehenden Unterthan vorzuladen; litterae mutui compassus.