[1051] Blättern, verb. reg. act. 1) Die Blätter in einem Buche aufsuchen, oder hin und wieder schlagen. Gedankenlos in einem Buche blättern. 2) Der Blätter berauben, blatten. Den Tobak blättern. 3) In Gestalt dünner Blätter von einander theilen. Einen Kuchen blättern. Noch mehr aber als ein Reciprocum, sich blättern, die Blätter fahren lassen. Der Kuchen, der Stein blättert sich, gibt sich in Gestalt dünner Blätter von einander. In Niedersachsen schelfern, schulfern, schulpen. S. auch Schiefern.
Anm. Sich blättern bedeutet in Schlesien auch figürlich, schwer von Statten gehen, viele Hindernisse finden. Es wird sich noch lange blättern, ehe es zu Ende kommt, erkläret Steinbach durch: multum laboris restat ad expediendum istud negotium.