[1049] Blatten, verb. reg. act. im gemeinen Leben, der Blätter berauben. Den Tobak, den Wein, den Kohl blatten, die überflüssigen Blätter an diesen Gewächsen abbrechen. Nieders. bladen, blaen, welcher Mundart zu Folge auch das Hochdeutsche zuweilen im gemeinen Leben gedehnt, blaten, ausgesprochen wird. In manchen Gegenden nennet man diese Arbeit geitzen. S. Blättern 2.
Adelung-1793: Blätten