[1056] Der Blauling, des -es, plur. die -e, ein Nahme, welchen man im Oberdeutschen allen Weißfischen, besonders denjenigen Arten derselben beyzulegen pflegt, welche ein wenig in das Blaue fallen. Bey dem Henisch sind Adelfalcher, Blauling, Weißfisch, Haßle, Längele, alles Nahmen eines und eben desselben Fisches. An einem andern Orte erkläret er Blauling, durch »Felken, Adelfelken, Blaufelken, albula coerulea, in Bayern Renchen, in Kärnthen Reinanken, cognatus ei quem Gangfisch vocant.« S. Geßner de Pisc. S. 35 f. wo noch mehrere Oberdeutsche Nahmen angeführet werden. S. auch Adelfisch und Balche. Die Bleihe wird an einigen Orten gleichfalls Blauling genannt.