[1098]Der Blutroth, des -es, plur. inus. in der höhern Schreibart, die Berathschlagung über den gewaltsamen Tod eines andern; besonders wenn er unverdient ist.
Kann Albisvinth nicht diesem Blutrath wehren,
Weiße.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1098.