Bodmerēy, die

[1112] Die Bodmerēy, plur. die -en, in den Seestädten, ein Vertrag, da jemand auf ein Schiff Geld vorschießet, unter der Bedingung, daß, wenn das Schiff in einer bestimmten Zeit nicht verunglücket, der Schiffer das empfangene Geld mit den bedungenen, gemeiniglich sehr hohen Zinsen, zurück bezahlet; wenn aber das Schiff in dieser Zeit strandet, der Gläubiger sein Capital verlieret. Sein Geld auf Bodmerey austhun. Geld auf Bodmerey aufnehmen. Ein Schiff mit Bodmerey beschweren. Daher, der Bodmereybrief, die darüber errichtete Urkunde; das Bodmereygeld, das auf solche Art ausgethane oder empfangene Geld; der Bodmereygeber oder Bodmeríst, der Gläubiger; der Bodmereynehmer, der Schuldner u.s.f.

Anm. Im Dänischen lautet dieses Wort Bodmerie, im Nieders. und Holländ. Bodmerie, in der Normandie Bomerie. Es stammet von Boden her, welches im Niedersächsischen ehedem nicht nur den Schiffsboden, sondern auch das Schiff selbst bedeutete, wie in dem Bremisch-Nieders. Wörterb. v. Bön bewiesen wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1112.
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