[1124] * Der Bonde, des -n, plur. die -n, in dem Herzogthume Schleßwig, ein Bauer, der seinen Hof und seine Güter erb- und eigenthümlich besitzet; im Gegensatze der Lansten, welche sie von andern zu Lehen nehmen, und der Leibeigenen. Dieses Wort, welches auch im Schwedischen und Dänischen angetroffen wird, in dem erstern aber von einem größern Umfange der Bedeutung ist, ist dem Herrn Ihre zu Folge das Mittelwort von bo, bauen,[1124] wohnen, ein boende, bauender oder Bauer. S. dessen Glossar. v. Bonde.