[1138] Der Bothenmeister, des -s, plur. ut nom. sing. ein Beamter, welcher die Aufsicht über die öffentlichen Bothen hat. Bey dem Oberpostamte zu Leipzig hat derselbe zugleich die Aufsicht über die Postkutschen. An einigen Orten wird er auch ein Bothenschaffer genannt; dagegen an andern der Bothenmeister bey den Kanzelleyen und Gerichten, theils die ein- und abgehenden Briefschaften besorgt, theils die Aufsicht über die Gerichts- und Kanzelleybothen hat.