[1204] * Das Brömmelbier, des -es, plur. inus. bey den Handwerkern, eine Strafe, welche diejenigen Meister geben müssen, die im ehelosen Stande leben, welche Strafe alle Jahre erleget werden mußte, aber jetzt an den meisten Orten abgeschaffet ist.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1204.