[1212] * Das Brǘchengericht, oder Brüchtengericht, des -es, plur. die -e, in Niedersachsen, eine Art Untergerichte, welche nur über geringe Frevel erkennen, und nur Geldbußen auflegen kann. S. auch Holzgericht. Einige Hochdeutsche Schriftsteller, welche diese Gerichte nicht kannten, haben Brückengerichte daraus gemacht.