Brüchig

[1212] Brǘchig, -er, -ste, adj. et adv. 1) Was wirklich Brüche hat, oder bekommt. So wird das Tuch brüchig, wenn es Löcher bekommt, welche größten Theils von abgerissenen Fäden im Weben entstehen, an deren Statt keine neuen eingezogen worden. 2) Der etwas bricht, in figürlicher Bedeutung, doch nur in den Zusammensetzungen eidbrüchig, bundbrüchig, u.s.f. 3) Was sich leicht zerbrechen lässet, im Gegensatze dessen, was biegsam ist, besonders von Metallen, für spröde. Der Zink ist brüchig. Brüchiges Eisen. 4) In Niedersachsen, und besonders Westphalen, bedeutet brüchig und brüchtig auch straffällig, der sich einer Brüche oder Geldstrafe schuldig gemacht hat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1212.
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