[1153] Brandmarken, verb. reg. act. in eben dieser Bedeutung. Einen Missethäter brandmarken. Ein gebrandmarktes Gewissen. Man braucht aber dieses Wort auch zuweilen in einem gleichgültigen Verstande, von einer jeden Aufbrennung eines Zeichens, von welcher das vorige nicht gebräuchlich ist. Ein Faß brandmarken. Das Hauptwort, das Brandmark, im Dän. Brändemärke, kommt wenig mehr vor.