[1154] Der Brandmeister, des -s, plur. ut nom. sing. 1) In dem Kriegswesen, wenigstens der vorigen Zeiten, ein Befehlshaber, welcher die Brandschatzungen einzutreiben hatte; S. Brandschatzen. 2) An einigen Orten, eine obrigkeitliche Person, welche bey dem Löschen eines entstandenen Feuers die Aufsicht führet. S. Brandherr.