[1154]Die Brandordnung, plur. die -en, an einigen Orten, eine obrigkeitliche Verordnung, wie Feuersbrünste zu verhüthen und entstandene zu löschen sind; noch häufiger eine Feuerordnung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1154.