[1164]Der Brauknêcht, des -es, plur. die -e, ein Gesell des Braumeisters; ingleichen ein jeder Arbeiter, der dem Braumeister bey dem Brauen an die Hand gehet. Ist es eine Person weiblichen Geschlechtes, so wird sie eine Braumagd genannt.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1164.