[1167]Die Brauschênke, plur. die -n, auf den Dörfern, eine Schenke, welche zugleich das Recht hat, das Bier, welches sie verschenket, selbst brauen zu dürfen; in Niedersachsen der Braukrug.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1167.