[1169] Der Brautführer, des -s, plur. ut nom. sing. diejenigen Personen, welche die Braut und den Bräutigam am Tage der Hochzeit vor den Altar begleiten; Kirchführer, an einigen Orten Brautleiter, im Schwed. Brudmann, ehedem Brudcarlar, und im Gothländischen Gesetze Bryttuga, von toga, ziehen, führen. Im Salischen Gesetze wird ein solcher Brautführer Druthe genannt, wofür Herr Ihre lieber Bruthe oder Bruthtog lesen will.